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Elektrostapler 33% staatliche Förderung bei der Anschaffung

Wie Sie beim Kaufpreis sparen ohne Rückzahlung und gleichzeitig die Emissionen Ihres Fuhrparks reduzieren.

Bei der Investition in einen Elektrostapler erwartet Sie 33% staatliche Förderung. Profitieren Sie von der subventionierten Kaufpreisminderung! Wie das funktioniert? Erklären wir in dem nachfolgenden Artikel in Kürze.

Beispielrechnung

Kaufpreis — Verkaufserlös Altgerät   / Schrottpreis
= Förderungsfähiger Kaufpreis* Förderung von 33 %

Für 2026 gibt es weiterhin attraktive Förderungen für Elektrostapler, primär über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), wobei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von Zuschüssen profitieren, die je nach Unternehmensgröße bis zu 33 % (bei kleinen Unternehmen) oder mehr betragen können, oft durch das Modul 6 der Energieeffizienzförderung, wobei der Antrag unbedingt vor der Anschaffung gestellt werden muss. Es ist auch eine Kombination mit steuerlichen Vorteilen (z. B. degressive Abschreibung) möglich und es bestehen spezifische Programme für die Landwirtschaft, die 40 % fördern.
Wichtige Punkte zur Stapler-Förderung 2026:
Fördermittelgeber: Hauptsächlich das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
  • Zielgruppe:Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland.
  • Förderhöhe:
    • Kleine Unternehmen (KU):Bis zu 33 % Zuschuss für die Investition.
    • Mittlere Unternehmen (MU):Bis zu 10 % (Modul 6) oder mehr (andere Module), abhängig von der spezifischen Maßnahme.
    • Spezialfall Landwirtschaft:Bis zu 40 % Zuschuss für Elektro-Landmaschinen.
  • Förderprogramme:Meist über das Modul 6 „Elektrifizierung von KMU“ des Programms Energieeffizienz und Prozesswärme (EEW).
  • Wichtigste Voraussetzung:Der Antrag mussvor dem Kaufdes Staplers gestellt und eine positive Rückmeldung (Zuwendungsbescheid) abgewartet werden.
  • Kombination mit Steuern:Fördermittel können oft mit steuerlichen Vorteilen, wie der degressiven Abschreibung, kombiniert werden.Nächste Schritte:Prüfen Sie die Kriterien: Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen gilt.
  1. Informationen einholen:Besuchen Sie die offizielle BAFA-Webseite und/oder wenden Sie sich an spezialisierte Förderberater.
  2. Antrag stellen:Den Antrag müssen Sie online über das BAFA-Portal stellen, bevor Sie den Stapler bestellen.

Das Thema staatlicher Fördermittel für CO2-Einsparungen und Energieeffizienz ist für Unternehmen mit Gabelstaplern besonders attraktiv. Denn: Subventionen für neue Elektrostapler helfen Ihnen, Kosten zu senken, bessere Wirtschaftlichkeit zu erreichen und sich nachhaltig umweltfreundlich aufzustellen.

Die Experten von easysub plus sind auf staatliche Fördermittel zur CO2-Einsparung im Industrieeinkauf spezialisiert. Zusammen mit Ihnen generieren wir messbar Umweltschutz und deutlich geringere Kosten für Ihre energieintensiven Einkäufe.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung von Elektrostaplern

Finanzierung

  • Ein Kauf ist grundsätzlich förderfähig.
  • Leasing und Mietkauf sind eingeschränkt förderfähig.
  • 24 Monatsraten werden berücksichtigt.
  • Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach 24 Monaten.
  • Bei Tochterunternehmen: Rechnungsnehmer muss identisch sein mit dem Antragsteller.

Projektstart

  • Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Bestellung / Kauf) beantragt werden.
  • Nach erfolgreicher Antragstellung kann der Elektrostapler auf eigenes finanzielles Risiko bestellt werden.

Für alle Unternehmen:

Zuwendungsberechtigt für diese Subventionen sind nahezu alle Unternehmen, die Gabelstapler einsetzen. Einen signifikanten Zuschuss erhalten alle Antragsteller, die die Vorgaben erfüllen.

Um den Mittelstand zu stärken, werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Förderung begünstigt.

Gehören Sie auch zu den kleinen oder mittleren Unternehmen? Hier die KU- und MU-Kriterien im Rahmen der Förderbedingungen:

KU – kleine Unternehmen

  • weniger als 50 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro

MU – mittlere Unternehmen

  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. €
  • oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro